Die logopädische Behandlung wird von einem Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO- Arzt, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden) verordnet.
Logopädie ist ein Heilmittel und Teil der medizinischen Grundversorgung.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% von der Gesamtsumme/ Verordnung vor.
Mit der Heilmittelverordnung wird ein Termin in der Praxis vereinbart.
Bei medizinischer Notwendigkeit führen wir auch Hausbesuche durch.